Online Akteneinsicht


Als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Betroffener in einem Bußgeldverfahren hat man selbst nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden zu erhalten, da diese in der Regel nur über einen Rechtsanwalt gewährt wird.
Insbesondere bei weniger gravierenden Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren kann es aber durchaus sinnvoll sein, erst mal zu prüfen, was einem genau vorgeworfen wird und welche Beweismittel es gibt, bevor man entscheidet, ob sich die Beauftragung eines Verteidigers für das komplette Mandat überhaupt lohnt.

Deshalb können Sie mich auch nur damit beauftragen, Akteneinsicht zu beantragen. In diesem Fall wird die Originalakte an meine Kanzlei übersandt und Sie erhalten im rechtlich zulässigen Rahmen eine Kopie dieser Akte.

Die Kosten für die Einholung der Akteneinsicht betragen € 71,50 zuzüglich der jeweiligen Kosten für die Kopien.
Die Kosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie folgt:

Grundgebühr (Nr. 4100 RVG): € 30,-
Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG): € 20,-
jeweils zzgl. gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
an die Behörde zu entrichtende Auslagenpauschale für die Aktenversendung: € 12,-

Dazu kommen die jeweiligen Kopierkosten (Nr. 7000 RVG): je € 0,50 für die ersten 50 Seiten und € 0,15 für jede weitere Seite.

Hinweise zur Beauftragung:

1. Füllen Sie bitte das unten stehende Onlineformular vollständig und sorgfältig aus und versenden Sie es.

2. Laden Sie sich bitte im “Downloadbereich” die Vollmacht-Akteneinsicht herunter, drucken sie aus und senden sie mir unterschrieben per Post an die unter “Kontaktdaten & Anfahrt” angegebene Adresse.

3. Im Falle der Auftragsannahme geht Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu und die Akteneinsicht wird umgehend beantragt.

4. Sobald die Akte hier eingeht, wird sie kopiert und im Original an die Behörde zurückgeschickt. Sie erhalten eine Kopie der Akte, soweit dies rechtlich zulässig ist sowie eine Kostennote über die entstandenen Gebühren. Dieser Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 10 Tagen zu überweisen oder wird vom Konto des Auftraggebers abgebucht, je nach im Onlineformular angegebener Zahlungsmodalität.

5. Der Auftrag ist damit beendet, sofern Sie keine weitergehende Vertretung wünschen.
Falls Sie sich nach Akteneinsicht dazu entschließen, mich weitergehend zu mandatieren, ist dazu ein weiterer ausdrücklicher, schriftlicher (per Brief, E-Mail oder Fax) Auftrag erforderlich.
 

Hinweis: Teilweise kann es geraume Zeit dauern, bis die Behörde Akteneinsicht gewährt, da dies regelmäßig erst nach Abschluss der Ermittlungen durch die Behörde geschieht.
 

Widerrufsbelehrung

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung über unsere Online-Formulare den erteilten Auftrag zu widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
Der Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen in Textform gegenüber der Kanzlei Stegemann zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwalt Ingo Stegemann
Lutherstraße 18
12167 Berlin
E-Mail: info@kanzlei-stegemann.de
Fax: 030-450 28 436

Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.